Oberbehörde
Die Landesregierung ist in Vollziehung dieses Abschnittes die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Oberbehörde
Die Landesregierung ist in Vollziehung dieses Abschnittes die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.