Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Revision

Gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Landessache sind, kann die Landesregierung Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Solche Entscheidungen sind der Landesregierung zuzustellen.