Anlage 4 (zu )
Die Verwaltungsdienstzulage der Vertragsbediensteten nach beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung:
Entlohnungsgruppe | Entlohnungsstufe | Prozentsatz |
p1 bis p5, e, d, c, b | 1 bis 30 | 6,4424 % |
a | 1 bis 8 | 6,4424 % |
a | ab 9 | 8,1905 % |
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
