Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 4 (zu )

Die Verwaltungsdienstzulage der Vertragsbediensteten nach beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung:

Entlohnungsgruppe

Entlohnungsstufe

Prozentsatz

p1 bis p5, e, d, c, b

1 bis 30

6,4424 %

a

1 bis 8

6,4424 %

a

ab 9

8,1905 %

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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.