Anlage 18
(zu )
Siehe Betragsanpassungs-Verordnung LGBl Nr 82/2025
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 18
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Siehe Betragsanpassungs-Verordnung LGBl Nr 82/2025
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.