Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 7:

Grenzwerte für die Menge an Schwermetallen, die gemittelt über zehn Jahre jährlich den Böden zugeführt werden dürfen:

Parameter Grenzwerte (g/ha.a)

Cd 6

Cr 350

Hg 6

Ni 300

Pb 600

Cu 1800

Zn 4500