Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 1:

Schwermetallgrenzwerte für biogene Abfallstoffe gemäß :

Grenzwerte für biogene Abfallstoffe*)

Parameter Klasse B Klasse AB Klasse A Klasse I

Cd 2,5 2 1 0,7 mg/kg TM

Cr 100 70 70 70 mg/kg TM

Hg 2,5 2 0,7 0,4 mg/kg TM

Ni 80 60 60 25 mg/kg TM

Pb 150 150 150 45 mg/kg TM

Cu 300 300 150 70 mg/kg TM

Zn 1800 1200 500 200 mg/kg TM

*) Eine Überschreitung von nur einem Parameter um höchstens 25 Prozent des Grenzwertes ist zulässig. Werden Überschreitungen durch geogene Vorbelastungen ausgelöst, kann die Behörde im Einzelfall flächenbezogene Verwendungen für zulässig erklären.