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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 7/1948

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 17/1948 (DFB)

Auf Antrag der o.ö. Landwirtschaftskammer hat die o. ö. Landesregierung beschlossen, zur ehrenden Hervorhebung von Beispielen treuen Festhaltens an ererbtem bäuerlichen Besitze die Verleihung der Bezeichnung "Erbhof" im Sinne des Gesetzes vom 19. Dezember 1931, LGBl. Nr. 16 von 1932, sowie der Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 3. Juli 1933, LGBl. Nr. 47, wieder aufzunehmen. Zugleich wird bekanntgegeben, daß die vor dem Jahre 1938 von der o.ö. Landesregierung auf Grund der erwähnten gesetzlichen Bestimmung zuerkannten Berechtigungen zur Führung der Bezeichnung "Erbhof" unverändert wieder aufleben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.