Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Abberufung des Leiters des inneren Dienstes des Gemeindeamtes

Die Abberufung des Leiters des inneren Dienstes des Gemeindeamtes von dieser Funktion darf nur durch den Gemeinderat erfolgen.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.