Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Wirtschaftliche Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Alle Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen von wirtschaftlichen Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind vollständig im Detailnachweis auf Kontenebene auszuweisen.