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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 16/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 81 Abs. 5 und 5a Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 117/2022, wird verordnet:

Einreihungsplan

Die Modellfunktionen (Berufsgruppen) und die Zuordnung ihrer Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage (Einreihungsplan) dargestellt.

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-27/1-2012, mit welcher die Modellfunktionen dargestellt und die Modellstellen zu Gehaltsklassen zugeordnet werden (Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung – K-GEPV), LGBl. Nr. 14/2012, außer Kraft.

Anlage

Vergleiche Anlage in LGBl Nr 16/2023

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.