Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Belohnung

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel kann die Landesregierung besondere Leistungen eines Beamten durch Belohnungen abgelten, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind. Die Landesregierung kann Belohnungen auch aus sonstigen besonderen Anlässen gewähren.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.