Ausnahmen
Die Behörde hat auf Antrag Abweichungen von den Anforderungen der Verordnung gemäß zuzulassen, wenn der Bewilligungswerber nachweist, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Einhaltung der Anforderungen der Verordnung erreicht wird.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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Die Behörde hat auf Antrag Abweichungen von den Anforderungen der Verordnung gemäß zuzulassen, wenn der Bewilligungswerber nachweist, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Einhaltung der Anforderungen der Verordnung erreicht wird.