. Bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter.
Beachte: Ist anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 30. April 2011 liegt (vgl. , BGBl. I Nr. 111/2010).
