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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 30.04.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Inkrafttretensbestimmung zu Art. 11

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 126/2013, zu , RGBl. Nr. 111/1895)

Jurisdiktionsnorm in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 126/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft und ist auf Verfahren anzuwenden, bei denen die Klage nach dem 31. Dezember 2013 eingebracht wurde.