Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage B1

zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)

Konzernabschluss

gemäß

(Anm.: Anlage B1 ist als PDF dokumentiert)

Beachte: Ist erstmalig auf Meldungen zu einem nach dem 30. Dezember 2016 endenden Geschäftsjahr anzuwenden (vgl. ).