Anlage B1
zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)
Konzernabschluss
(§ 59 BWG)
gemäß § 4 JKAB-V
(Anm.: Anlage B1 ist als PDF dokumentiert)
Beachte: Ist erstmalig auf Meldungen zu einem nach dem 30. Dezember 2016 endenden Geschäftsjahr anzuwenden (vgl. ).
