Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen, Inkrafttreten und Vollziehung

1. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

2. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschrift)

3. (Anm.: Vollziehungsklausel)