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Die Bestimmungen der im erwähnten Ordnung sowie des vorliegenden Übereinkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Bestimmungen der im erwähnten Ordnung sowie des vorliegenden Übereinkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.