Zuständigkeit
. Für die Vollziehung der in genannten Rechtsakte ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
. Für die Vollziehung der in genannten Rechtsakte ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig.