Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkraft- und Außerkrafttreten

. (1) und in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – Wissenschaft und Forschung, BGBl. I Nr. 31/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis, und Abs. 2a, samt Überschrift, , , , sowie in der Fassung der Forschungsfinanzierungsnovelle 2020, BGBl. I Nr. 75/2020, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(3) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.