Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Artikel I Z 21, Artikel II und Artikel III treten mit 1. Juli 2004 in Kraft.

(2) Artikel I Z 21 und Artikel II sind anzuwenden, wenn die Sache nach dem 30. Juni 2004 anhängig wurde. Sonst sind in diesen Fällen die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.