Masseforderungen
. Masseforderungen sind – unbeschadet des – auch Forderungen aus Rechtshandlungen des Schuldners, zu denen er nach berechtigt ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Masseforderungen
. Masseforderungen sind – unbeschadet des – auch Forderungen aus Rechtshandlungen des Schuldners, zu denen er nach berechtigt ist.