Aufhebung des Insolvenzverfahrens
. Ist der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen, so ist das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht aufzuheben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufhebung des Insolvenzverfahrens
. Ist der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen, so ist das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht aufzuheben.