Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Aufhebung des Insolvenzverfahrens

. Ist der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen, so ist das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht aufzuheben.