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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 29.07.2010 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Dritter Teil

Sanierungsverfahren

Anwendungsbereich

. Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.