Voraussetzungen für den Erwerb
. Die Anteilscheine von Pensionsinvestmentfonds sind durch Sammelurkunden darzustellen (§ 24 Depotgesetz).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Voraussetzungen für den Erwerb
. Die Anteilscheine von Pensionsinvestmentfonds sind durch Sammelurkunden darzustellen (§ 24 Depotgesetz).