Anwendungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt das Inverkehrbringen von Gasölen zum Betrieb von nicht auf See befindlichen Binnenschiffen und Sportbooten sowie das Inverkehrbringen von Gasölen zum Betrieb von mobilen Maschinen und Geräten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt das Inverkehrbringen von Gasölen zum Betrieb von nicht auf See befindlichen Binnenschiffen und Sportbooten sowie das Inverkehrbringen von Gasölen zum Betrieb von mobilen Maschinen und Geräten.