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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 526/1996

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Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

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Die Rücktrittserklärung wurde am 25. Juli 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; gemäß Art. 42 Abs. 2 des Übereinkommens wurde der Rücktritt mit 24. August 1996 wirksam.

Erklärung

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 *1) gemäß dessen Artikel 42 mit sofortiger Wirksamkeit.

Geschehen zu Wien, am 27. Juni 1996

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 665/1993 idF BGBl. Nr. 195/1996

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 526/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 03.10.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 526/1996

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