Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jeder Vertragsstaat trifft die notwendigen Maßnahmen,

a) um die in genannten Straftaten nach innerstaatlichem Recht als Straftaten einzustufen;

b) um diese Straftaten mit angemessenen Strafen zu bedrohen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.