Die ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des anwendbaren Völkerrechts dar und zieht die nach diesem Recht vorgesehenen Konsequenzen nach sich.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des anwendbaren Völkerrechts dar und zieht die nach diesem Recht vorgesehenen Konsequenzen nach sich.