KAPITEL XI – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Depositär
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiemit zum Depositär dieses Übereinkommens bestimmt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL XI – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Depositär
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiemit zum Depositär dieses Übereinkommens bestimmt.