Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Österreichische Seeschiffe, auf die das Schiffsvermessungsübereinkommen keine Anwendung findet

. Durch Verordnung sind Bestimmungen über die Ermittlung der Ergebnisse der Schiffsvermessung sowie über Form, Inhalt, Ausstellung und Führung von Meßbriefen insoweit für österreichische Seeschiffe zu erlassen, als auf diese das Schiffsvermessungsübereinkommen keine Anwendung findet.