Nach einer Mitteilung der königlich italienischen Gesandtschaft in Wien hat die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken am 4. April 1936 ihren Beitritt zur Internationalen Konvention vom 7. Juni 1905, betreffend die Gründung eines Internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom (St. G. Bl. Nr. 304 aus 1920), und zum Protokoll vom 5. Oktober 1926, betreffend die Internationale Konvention vom 7. Juni 1905 (B. G. Bl. Nr. 88 aus 1927), notifiziert.
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Stammfassung: BGBl. Nr. 193/1936
Änderungen & Kundmachungen
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BGBl. Nr. 193/1936 · Stammfassung
Fassungen ab: 16.06.1936
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
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