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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 222/2001

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kakaorat auf seiner in London vom 9. bis 10. Juli 2001 stattgefundenen 23. Sondertagung das Internationale Kakaoübereinkommen 1993 (BGBl. Nr. 283/1996, letzte Kundmachung der Verlängerung und des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 97/1999) gemäß dessen Art. 61 Abs. 3 bis 30. September 2003 verlängert.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Ägypten 20. Juli 2000

Dänemark (ohne Färöer und

Grönland) 28. September 1998

Deutschland 28. September 1998

Europäische Gemeinschaft 28. September 1998

Griechenland 28. September 1998

Ferner hat Peru dem Generalsekretär am 21. August 2000 die provisorische Anwendung des Übereinkommens notifiziert.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 222/2001 · Stammfassung

Fassungen ab: 10.10.2001

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 222/2001

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