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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 121/2010

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 21. bis 24. September 2010 stattgefundenen 105. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 444 mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 verlängert.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 121/2010 · Stammfassungkundgemacht am 13.10.2010

Fassungen ab: 14.10.2010

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001

BGBl. III Nr. 121/2010

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.