Arbeitsgruppen.
ARTIKEL XIX.
Arbeitsgruppen.
Es können Arbeitsgruppen gebildet werden, um an der Lösung gewisser Probleme zu arbeiten, die für das Institut von Interesse sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Arbeitsgruppen.
ARTIKEL XIX.
Arbeitsgruppen.
Es können Arbeitsgruppen gebildet werden, um an der Lösung gewisser Probleme zu arbeiten, die für das Institut von Interesse sind.