Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL IV

SITZ

1. Sitz des Instituts ist in Rom, Italien, sofern die Versammlung nicht beschließt, den Sitz anderswohin zu verlegen.

2. Das Institut kann an anderen Orten Büros eröffnen, soweit dies zur Unterstützung seiner Programme erforderlich ist.