Die Anwendung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Nachbarlandes sowie die Befugnisse, Rechte und Pflichten der Bediensteten der zuständigen Verwaltungen dieses Landes innerhalb der nach festgelegten Zone werden durch zweiseitige Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden der beteiligten Länder geregelt.
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