Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Länder, die grundsätzlcih auch Auslandstaten für die Strafschärfung wegen Rückfalls berücksichtigen, sollen eine Verurteilung, die im Ausland wegen einer nach strafbaren Handlung ausgesprochen ist, nach Maßgabe ihrer inneren Gesetzgebung als rückfallbegründend anerkennen.