Die Hersteller von Tonträgern genießen das Recht, die unmittelbare oder mittelbare Vervielfältigung ihrer Tonträger zu erlauben oder zu verbieten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Hersteller von Tonträgern genießen das Recht, die unmittelbare oder mittelbare Vervielfältigung ihrer Tonträger zu erlauben oder zu verbieten.