Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 160/1977

. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in Schilling im Gegenwert von 2 300 000 Sonderziehungsrechten an das Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds zu leisten.

(2) Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der banktechnischen Durchführung dieser Beitragsleistung betraut.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 160/1977 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.04.1977

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. Nr. 160/1977

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.