Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das vorliegende Abkommen hat keinen Einfluß auf Rechte und Pflichten der Vertragschließenden Teile, die sich aus anderen von ihnen abgeschlossenen internationalen Verträgen und Abkommen ergeben.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.