Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Vertragschließenden Teile werden Fragen, die weder durch dieses Abkommen noch durch Internationale Abkommen, denen beide Vertragsstaaten angehören, geregelt sind, auf Grund der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes der Vertragschließenden Teile lösen.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.