Die zuständigen Behörden der Vertragschließenden Teile werden miteinander Kontakt halten, um mit der Erfüllung dieses Abkommens verbundene Fragen zu erörtern und einen Erfahrungsaustausch zu pflegen.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
