Mit der Durchführung von Personen- und Gütertransporten auf Grund dieses Abkommens verbundene praktische Fragen können zwischen Organisationen und Betrieben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter Einhaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung geregelt werden.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
