Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bei Transporten von Schwerkranken, regelmäßigen Personentransporten mit Omnibussen, sowie bei Transporten von Tieren und leicht verderblichen Gütern wird die Grenz-, Zoll- und Sanitätskontrolle bevorzugt vorgenommen.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.