Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. I Nr. 126/2006

. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 126/2006 · Stammfassungkundgemacht am 27.07.2006

Fassungen ab: 28.07.2006

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD VII)

BGBl. I Nr. 126/2006