. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 126/2006
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 126/2006 · Stammfassungkundgemacht am 27.07.2006
Fassungen ab: 28.07.2006
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD VII)
BGBl. I Nr. 126/2006 ↗