. Die Republik Österreich leistet zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 79 970 783 S.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 174/1991
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 174/1991 · Stammfassung
Fassungen ab: 10.04.1991
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. Nr. 174/1991 ↗
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