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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 44/1954

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Pflanzenschutzorganisation haben bis zum 31. Dezember 1953 folgende Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention vom 6. Dezember 1951, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert, beziehungsweise sind derselben beigetreten.

Ägypten, Australien, Belgien, Canada, Ceylon, Chile, Dänemark, Dominikanische Republik, El Salvador, Indien, Japan, Kambodscha, Korea, Neuseeland (einschließlich des Treuhandschaftsgebietes West Samoa- und der Cook-Inseln), Philippinen, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nord-Irland (einschließlich der Inseln Man und Jersey).

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 44/1954 · Stammfassung

Fassungen ab: 13.03.1954

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 44/1954

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