Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 168/1958

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) haben bis zum 1. Juni 1958 nachstehende weitere Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten:

Bundesrepublik Deutschland, Ekuador, Frankreich, Israel, Nikaragua, Norwegen, Sowjetunion und Südafrikanische Union.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 168/1958 · Stammfassung

Fassungen ab: 30.07.1958

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 168/1958

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.