Artikel I
Zum Zweck eines weltweiten Patentdokumentationsdienstes errichtet die Republik Österreich nach österreichischem Recht ein „Internationales Patentdokumentationszentrum“ mit dem Sitz in Wien.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel I
Zum Zweck eines weltweiten Patentdokumentationsdienstes errichtet die Republik Österreich nach österreichischem Recht ein „Internationales Patentdokumentationszentrum“ mit dem Sitz in Wien.